DATEV Österreich Ende: Was Kanzleien bis 2028 automatisieren
Zuletzt aktualisiert: · von Mitja Beuthe, AI Workflow (Klagenfurt)
Das DATEV Österreich Ende kommt in drei Stufen: Laut DATEV ist das bisherige Produktportfolio bis 31.12.2028 nutzbar, 2029 ist ein Übergangsjahr, über den 31.12.2029 hinaus läuft kein Programm mehr. Kanzleien sollten jetzt ihre Exporte erfassen, die Importbeschreibung der Zielsoftware lesen und die wiederholbaren Schritte automatisieren, solange noch Zeit für Tests bleibt.
Inhalt
- Wann kommt das DATEV Österreich Ende? Der Zeitplan laut DATEV (Stand: Oktober 2026)
- Wen betrifft das DATEV Österreich Ende?
- Welche Exporte braucht eine Steuerkanzlei vor dem Umstieg?
- Welche Buchungsstapel-Formate sind für den Umstieg relevant?
- Was lässt sich beim Umstieg automatisieren und was nicht?
- Wie prüfst du Umstiegsversprechen von Softwareanbietern?
- Wie lange müssen Daten nach dem DATEV-Ende lesbar bleiben?
- Umstiegsplan für Steuerkanzleien: Zeitachse bis 2028
- DATEV-Umstieg automatisieren bei AI Workflow
- Fazit
Wann kommt das DATEV Österreich Ende? Der Zeitplan laut DATEV (Stand: Oktober 2026)
Laut DATEV-Pressemitteilung vom 06.05.2026 hat der DATEV-Vorstand beschlossen, Österreich-spezifische Leistungen der DATEV eG und der DATEV.at GmbH perspektivisch nicht mehr anzubieten. Die Nutzung des bisherigen Produktportfolios ist laut Mitteilung noch bis zum 31.12.2028 möglich. Für das Wirtschaftsjahr 2029 können Rechnungswesen, Abschlussprüfung und Kanzleimanagement laut datev.at (abgerufen im Oktober 2026) kostenfrei weiter genutzt werden. Eine Programmnutzung über den 31.12.2029 hinaus ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.
| Jahr | Status | Quelle |
|---|---|---|
| bis 31.12.2028 | Bisheriges Produktportfolio nutzbar | DATEV-Pressemitteilung vom 06.05.2026 |
| 2029 | Rechnungswesen, Abschlussprüfung und Kanzleimanagement kostenfrei für das Wirtschaftsjahr 2029 | datev.at |
| 2029 | DATEVasp und Hotline bepreist | datev.at |
| ab 01.01.2030 | Keine Programmnutzung mehr | datev.at |
Was der DATEV-Vorstand beschlossen hat
DATEV begründet den Schritt mit dem Fokus auf die Cloud-Transformation im Kernmarkt Deutschland. „Perspektivisch“ heißt hier: kein sofortiger Stopp. Es gibt aber ein festes Enddatum, und daran hängt jede Planung in der Kanzlei.
2028, 2029, 2030: Was in welchem Jahr noch geht
Laut datev.at lassen sich Abschlüsse und Erklärungen für 2029 im Jahr 2030 nicht mehr in DATEV bearbeiten. Wer das Wirtschaftsjahr 2029 noch in DATEV bucht, braucht für Abschluss und Erklärung also trotzdem die neue Software. Deshalb taugt 2029 nur als Puffer und nicht als Plan.
Wen betrifft das DATEV Österreich Ende?
Laut DATEV-Pressemitteilung trifft das DATEV Österreich Ende Kanzleien in Österreich und ausdrücklich auch deutsche Kanzleien mit österreichischen Sachverhalten. Der Zeitplan ist für beide Gruppen derselbe, die Folgen für die tägliche Arbeit unterscheiden sich:
- Kanzleien in Österreich: Die gesamte Arbeit für österreichische Mandanten wechselt in eine andere Software, inklusive Kanzleiorganisation und Archiv.
- Deutsche Kanzleien mit österreichischen Sachverhalten: Laut DATEV ebenfalls betroffen. Welche Mandate darunter fallen, hängt davon ab, mit welchen DATEV-Programmen du sie bearbeitest. Das klärst du am besten schriftlich mit DATEV.
Was bei Verträgen und Services passiert
Laut datev.at kündigt DATEV alle relevanten Verträge fristgerecht. asp-Services, Teamservice und Programmservice laufen bis 31.12.2029 zu üblichen Konditionen. DATEVasp und Hotline bleiben 2029 bepreist. Plan diese Kosten für das Übergangsjahr ein.
Welche Exporte braucht eine Steuerkanzlei vor dem Umstieg?
Vor dem Umstieg braucht eine Kanzlei eine Export-Inventur je Datenart: Mandantenstammdaten, Kontenpläne, Buchungen, Steuercodes, Belege, Daten aus der Abschlussprüfung und Kanzleidaten. Welche Exporte DATEV derzeit anbietet, steht laut datev.at in einem laufend aktualisierten Dokument im DATEV Hilfe-Center.
Export-Inventur: Stammdaten, Buchungen, Belege, Kanzleidaten
Die Inventur beginnt bei den Datenarten, nicht bei den Dateiformaten. Die Tabelle ist eine Prüfliste typischer Datenarten mit dem Prüfschritt nach dem Export. Ob DATEV für jede einen eigenen Export anbietet, zeigt erst der Abgleich mit dem Hilfe-Center-Dokument.
| Datenart | Zweck | Prüfschritt nach dem Export | Automatisierbar |
|---|---|---|---|
| Mandantenstammdaten | Grundlage für jeden Mandanten im Zielsystem | Anzahl der Mandanten im Export mit DATEV vergleichen | ja |
| Kontenpläne und Kontenstammdaten | Basis für das Kontenmapping | Jedes Konto mit Saldo hat einen Eintrag im Mapping | Vorschlag ja, Freigabe nein |
| Buchungen | Saldenvortrag und Historie | Summen und Salden je Konto abgleichen | ja |
| Steuercodes je Mandant | korrekte steuerliche Zuordnung | Jeder verwendete Steuercode hat eine Zuordnung | Vorschlag ja, Freigabe nein |
| Belege | Nachweis und Aufbewahrung | Belege lassen sich ohne DATEV öffnen | ja |
| Daten aus der Abschlussprüfung | Vorjahresvergleich und Nachvollziehbarkeit | Vollständigkeit je Mandant und Jahr im Protokoll | ja |
| Kanzleidaten aus dem Kanzleimanagement | Fortführung der Kanzleiorganisation | Vollständigkeit im Protokoll | ja |
Das DATEV-Hilfe-Center-Dokument als Ausgangspunkt
Auf datev.at steht dazu wörtlich: „Im folgenden Dokument sind die aktuellen Exportmöglichkeiten enthalten“. Das Dokument wird laufend aktualisiert und ist damit die Referenz für deine Inventur, nicht ein Forumsbeitrag oder die Liste eines Softwareanbieters.
So arbeitest du damit:
- Dokument über datev.at aufrufen, herunterladen und mit Abrufdatum ablegen.
- Für jede Datenart aus der Inventur prüfen, ob das Dokument einen passenden Export nennt.
- Vor jeder Exportphase prüfen, ob es eine neuere Fassung gibt.
Datenarten ohne passenden Export sind die eigentlichen Risiken. Sie brauchen früh eine Klärung mit DATEV oder mit dem Hersteller der Zielsoftware. Sauberer als ein Umzug mitten im Jahr ist ein fester Stichtag, zu dem die Salden als Saldenvortrag in die Zielsoftware gehen.
Welche Buchungsstapel-Formate sind für den Umstieg relevant?
Relevant sind zwei Formate: das Exportformat, in dem DATEV deine Buchungsstapel ausgibt, und das Importformat der Zielsoftware, zum Beispiel BMD oder RZL. Welche Exportformate DATEV anbietet, steht in der Exportübersicht im DATEV Hilfe-Center. Welche Felder, Trennzeichen und Zahlenformate ein Import erwartet, steht in der Importbeschreibung des jeweiligen Herstellers. Erst wenn beide Dokumente vorliegen, lohnt sich ein Mapping.
| Seite | Maßgebliches Dokument | Was du vor dem Mapping klärst |
|---|---|---|
| Quelle: DATEV | Exportübersicht im DATEV Hilfe-Center | Welcher Export für Buchungsstapel angeboten wird und wie die Datei aufgebaut ist |
| Ziel: BMD | Importbeschreibung von BMD | Pflichtfelder, Trennzeichen, Zahlen- und Datumsformat |
| Ziel: RZL | Importbeschreibung von RZL | Pflichtfelder, Zeilenende und Steuerschlüssel |
Jede Regel, die du später automatisch prüfst, stammt aus der Importbeschreibung des Zielherstellers.
Warum Steuercodes und Importprofile mandantenspezifisch bleiben
Steuercodes und Importprofile hängen am einzelnen Mandanten. Ein Beispiel: Ein Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, ein anderer nicht. Dieselbe Eingangsrechnung braucht dann je Mandant eine andere steuerliche Zuordnung. Deshalb gibt es kein Mapping für alle. Realistisch ist ein Mapping je Mandant oder je Gruppe gleichartiger Mandanten, jeweils mit Freigabe durch die Kanzlei.
Wie wählst du die Zielsoftware?
Wähl die Zielsoftware, die alle Datenarten aus deiner Inventur übernimmt und das mit einem Testimport zeigt. Der Kanzleisoftware-Hersteller dvo nennt in einer Aussendung vom 01.07.2026 ein Umstiegsangebot für DATEV-Kunden, beschreibt dessen Inhalt aber nicht. Kriterien für die Auswahl, ohne Rangfolge:
- Deckt die Software alle Datenarten aus deiner Inventur ab?
- Liefert der Hersteller eine Importbeschreibung für Stammdaten und Buchungen?
- Ist ein Testimport mit einem echten Mandanten vor Vertragsabschluss möglich?
- Passt die Software zu den österreichischen Sachverhalten deiner Mandanten?
Was lässt sich beim Umstieg automatisieren und was nicht?
Automatisieren lassen sich wiederholbare Schritte: Exportdateien in das Zielformat umwandeln, Konten und Steuercodes als Mappingvorschlag zuordnen, Dateien vor dem Import gegen die Importbeschreibung prüfen und Summen und Salden abgleichen. Die fachliche Freigabe von Steuercodes und Importprofilen bleibt bei der Kanzlei.
| Automatisierbar | Manuell |
|---|---|
| Exportdatei in das Zielformat konvertieren | Zielsoftware auswählen |
| Kontenmapping als Vorschlag erstellen | Kontenmapping freigeben |
| Steuercode-Zuordnung als Vorschlag | Steuercodes je Mandant freigeben |
| Datei gegen die Importbeschreibung prüfen (Spalten, Trennzeichen, Zahlenformat, Zeilenende) | Importprofil je Mandant festlegen |
| Summen und Salden zwischen Alt- und Zielsystem abgleichen | Abweichungen fachlich klären |
| Belege exportieren, benennen und ablegen | Stichtag und Reihenfolge der Mandanten festlegen |
Konvertierung und Mappingvorschlag
Ein Konvertierungsschritt liest die Exportdatei, ordnet die Spalten dem Zielformat zu und schreibt eine neue Datei. Das Kontenmapping entsteht als Tabelle mit drei Spalten: altes Konto, neues Konto, Status. Dieselbe Logik gilt für Steuercodes. Die Maschine schlägt vor, die Kanzlei entscheidet. Wie solche Schritte grundsätzlich aufgebaut sind, steht unter Dateneingabe automatisieren.
Prüfregeln vor und nach dem Import
Ein Prüfskript arbeitet eine feste Liste ab und schreibt jedes Ergebnis in ein Protokoll:
- Jede Zeile hat so viele Spalten, wie die Importbeschreibung verlangt.
- Beträge und Datumsangaben stehen im dort beschriebenen Format.
- Eine Kopfzeile wird nicht als Buchung gelesen.
- Jedes Konto und jeder Steuercode in der Datei hat einen freigegebenen Eintrag im Mapping.
- Summen und Salden je Konto stimmen nach dem Import mit DATEV überein.
Fehler fallen so vor dem Import auf und nicht erst beim Abschluss.
Archivexport und Ablage der Belege
Belege und Auswertungen werden exportiert, nach festen Regeln benannt und strukturiert abgelegt. Das ist ein klassischer Dokumentenprozess, wie unter Dokumentenprozesse automatisieren beschrieben. Wer die laufende Belegerfassung im neuen System gleich mit aufsetzt, findet Ansätze unter Rechnungsverarbeitung automatisieren.
Was bei der Kanzlei bleibt
Steuercodes, Importprofile und der Umgang mit Abweichungen sind Fachentscheidungen. Automatisierung liefert hier Vorschläge und Prüfprotokolle, keine Freigabe.
Wie prüfst du Umstiegsversprechen von Softwareanbietern?
Ein Umstiegsversprechen prüfst du mit einem Testimport, nicht mit dem Prospekt. Ob ein Versprechen für deine Daten stimmt, zeigt erst ein Import mit echten Mandantendaten und ein anschließender Saldenabgleich. Bis dahin ist jede Aussage zu Formaten, Dauer oder Fehlerfreiheit eine Herstellerangabe, die du dir schriftlich bestätigen lässt.
Checkliste: Fragen an jeden Anbieter
- Welche Datenarten werden übernommen, und welche nicht?
- In welchem Format kommt die Datei an, und wer passt sie an?
- Wie wird geprüft, ob die Salden nach dem Import stimmen?
- Was passiert mit Steuercodes, die im Zielsystem keine Entsprechung haben?
- Wer trägt den Aufwand, wenn der Testimport scheitert?
Testimport mit einem Mandanten vor dem Gesamtumzug
Wähle einen Mandanten mit typischen Buchungen und überschaubarem Umfang. Exportiere seine Daten, importiere sie in die Zielsoftware und gleiche Summen und Salden ab. Jede Abweichung landet in einer Liste mit Ursache und Lösung. Erst wenn dieser Mandant sauber durchläuft, folgt die nächste Gruppe.
Dass das Abstimmung braucht, zeigt ein Umsteigerbericht auf der BMD-Website vom 18.06.2026: Eine deutsche Kanzlei beschreibt dort eine schrittweise Migration mit Parallelbetrieb, die Übernahme der Buchhaltungsdaten aus DATEV erforderte mehr Abstimmung als gedacht. Das ist eine Herstellerveröffentlichung, keine unabhängige Auswertung.
Wie lange müssen Daten nach dem DATEV-Ende lesbar bleiben?
Nach § 132 Abs. 1 BAO gilt für Bücher, Aufzeichnungen und die zugehörigen Belege eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren. Das DATEV Österreich Ende ändert diese Frist nicht. Bei Aufbewahrung auf Datenträgern verlangt § 132 Abs. 2 BAO, dass die Wiedergabe bis zum Ende der Frist jederzeit gewährleistet ist. Stand: Oktober 2026.
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Ob für einzelne Unterlagen oder Mandanten längere Fristen gelten, prüfst du im vollständigen Wortlaut im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes).
Sieben Jahre Aufbewahrung nach § 132 BAO
Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind […].
Die Frist hängt an den Unterlagen, nicht an der Software. Sie läuft erst ab Schluss des Kalenderjahres und verlängert sich, solange ein Abgabenverfahren anhängig ist. Für Unterlagen aus 2028 und 2029 reicht sie damit Jahre über den letzten Programmtag hinaus.
Datenträger: Wiedergabe bis Fristende sicherstellen
§ 132 Abs. 2 BAO verlangt bei Aufbewahrung auf Datenträgern „die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe“ bis zum Ablauf der Frist. Praktisch heißt das: Prüf vor dem 31.12.2029, ob du jede archivierte Datei ohne DATEV öffnen kannst. Liegen Unterlagen nur auf Datenträgern vor, entfällt laut Abs. 2 die urschriftgetreue Wiedergabe, vollständig und inhaltsgleich müssen sie trotzdem bleiben. Was sich nur im alten Programm öffnen lässt, gehört vorher in ein Format, das die neue Software oder ein Standardprogramm liest.
Archivexport als Pflichtbaustein im Umstiegsplan
Der Archivexport ist der wichtigste Grund für Automatisierung beim Umstieg. Er betrifft jeden Mandanten und mehrere Datenarten, und er muss vollständig sein. Ein automatisierter Ablauf exportiert je Mandant, benennt die Dateien einheitlich, legt sie geordnet ab und protokolliert, was exportiert wurde. Das Protokoll zeigt später, dass nichts fehlt.
Umstiegsplan für Steuerkanzleien: Zeitachse bis 2028
Ein Umstiegsplan für das DATEV Österreich Ende nutzt die Nutzbarkeit des bisherigen Portfolios bis 31.12.2028 und behandelt 2029 nur als Puffer. Die Zeitachse unten ist eine Empfehlung, keine Herstellervorgabe. Sie verteilt Inventur, Mappings, Parallelbetrieb und Archivexport so, dass vor dem Stichtag genug Zeit für Korrekturen bleibt.
- Jetzt bis Ende 2026: Inventur der Datenarten und Testexport für einen Mandanten. Ergebnis: Du weißt, welche Daten in welcher Form aus DATEV herauskommen.
- 2027: Mappings bauen und Parallelbetrieb je Mandantengruppe. Ergebnis: Für jede Gruppe gibt es ein freigegebenes Mapping und einen bestandenen Saldenabgleich.
- 2028: Stichtagsmigration und Archivexport. Ergebnis: Alle Mandanten laufen in der Zielsoftware, und das Archiv ist vollständig und unabhängig von DATEV lesbar.
- 2029: Übergangsjahr nur als Puffer. Ergebnis: Einzelfälle werden nachgezogen, ohne dass ein Abschluss vom Jahr 2030 abhängt.
Jetzt bis Ende 2026: Inventur und Testexport
Inventur nach der Tabelle oben, Abgleich mit dem Hilfe-Center-Dokument, dann ein Testexport. Parallel fällt die Entscheidung für die Zielsoftware, damit die Importbeschreibung als Grundlage für die Mappings feststeht.
2027: Mappings bauen, Parallelbetrieb pro Mandantengruppe
Mandanten in Gruppen mit ähnlichen Konten und Steuercodes einteilen. Pro Gruppe ein Mapping bauen, freigeben, testen. Der Parallelbetrieb zeigt Abweichungen, solange DATEV noch voll läuft.
Rechenbeispiel mit offenen Annahmen: 40 Mandanten in 4 Gruppen zu je 10 ergeben 4 Mappings zur Freigabe und 4 Testimporte, also eine Gruppe pro Quartal 2027.
2028: Stichtagsmigration und Archivexport
Zum gewählten Stichtag wechseln die Gruppen nacheinander. Der Archivexport läuft je Mandant mit Protokoll, bevor die Nutzbarkeit des bisherigen Portfolios endet.
2029: Übergangsjahr nur als Puffer
2029 dient zum Nachschlagen und für Einzelfälle. Weil Abschlüsse und Erklärungen für 2029 laut datev.at im Jahr 2030 nicht mehr bearbeitbar sind, gehört kein reguläres Wirtschaftsjahr in diese Phase. Wie Automatisierung in österreichischen Betrieben grundsätzlich aufgesetzt wird, steht unter Workflow-Automatisierung in Österreich.
DATEV-Umstieg automatisieren bei AI Workflow
Ich baue für Kanzleien die wiederholbaren Teile des Umstiegs als einzelne Module: Konvertierung in das Zielformat mit Mappingvorschlägen, Dateiprüfung vor dem Import mit Saldenabgleich oder Archivexport mit Protokoll. Die Freigabe der Steuercodes bleibt bei dir. Eigene Projektzahlen zu DATEV-Österreich-Umstiegen habe ich noch nicht, deshalb nenne ich keine Zeitersparnis.
- Preis: ab 249 € pro Modul, ein Modul umfasst einen dieser Schritte (Preisstand: Oktober 2026). Den genauen Preis nenne ich nach dem kostenlosen Erstgespräch.
- Laufende Kosten: je nach Umfang, Details unter Kosten der Workflow-Automatisierung.
- Server: in Europa (EU).
- Begleitung: 30 Tage nach dem Go-live.
Fazit
Bis 31.12.2028 ist das bisherige DATEV-Portfolio in Österreich nutzbar, 2029 ist nur Puffer, über den 31.12.2029 hinaus läuft kein Programm mehr. Wer sich jetzt auf das DATEV Österreich Ende vorbereitet, die Export-Inventur macht, die Importbeschreibung der Zielsoftware kennt und Konvertierung, Prüfung und Archivexport automatisiert, hat 2027 und 2028 Zeit für Tests. Wenn du deinen Umstieg planen willst, buche ein kostenloses Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wann endet DATEV Österreich?
Laut DATEV kommt das DATEV Österreich Ende in drei Stufen: Das bisherige Produktportfolio ist laut Pressemitteilung vom 06.05.2026 bis 31.12.2028 nutzbar. 2029 ist laut datev.at ein Übergangsjahr mit kostenfreier Weiternutzung für das Wirtschaftsjahr 2029. Über den 31.12.2029 hinaus ist keine Programmnutzung möglich, Abschlüsse für 2029 lassen sich 2030 nicht mehr in DATEV bearbeiten.
Ist DATEV 2029 in Österreich noch kostenlos nutzbar?
Laut datev.at können Rechnungswesen, Abschlussprüfung und Kanzleimanagement für das Wirtschaftsjahr 2029 kostenfrei weiter genutzt werden. DATEVasp und die Hotline bleiben 2029 bepreist. asp-Services, Teamservice und Programmservice laufen laut datev.at bis 31.12.2029 zu üblichen Konditionen. Für die Planung taugt 2029 deshalb als Puffer, nicht als reguläres Arbeitsjahr.
Wie exportiere ich Daten aus DATEV Österreich?
DATEV verweist auf datev.at auf ein laufend aktualisiertes Dokument im DATEV Hilfe-Center mit den aktuellen Exportmöglichkeiten. Wer sich auf das DATEV Österreich Ende vorbereitet, startet mit einer Inventur der Datenarten: Stammdaten, Kontenpläne, Buchungen, Steuercodes, Belege und Kanzleidaten. Teste den Export danach zuerst an einem Mandanten und gleiche die Salden im Zielsystem ab.
Wie lange muss ich Buchhaltungsdaten aufbewahren, wenn die Software eingestellt wird?
Nach § 132 Abs. 1 BAO gilt für Bücher, Aufzeichnungen und die zugehörigen Belege eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren. Das Ende der Software ändert diese Frist nicht. Bei Aufbewahrung auf Datenträgern muss die Wiedergabe laut Abs. 2 bis Fristende jederzeit gewährleistet sein. Ob für einzelne Unterlagen längere Fristen gelten, prüfst du im vollständigen Wortlaut im RIS.
Betrifft das Ende auch die DATEV eG und deutsche Kanzleien?
Laut DATEV-Pressemitteilung vom 06.05.2026 betrifft der Beschluss die Österreich-spezifischen Leistungen der DATEV eG und der DATEV.at GmbH. Auch deutsche Kanzleien mit österreichischen Sachverhalten sind laut DATEV betroffen. Welche Programme und Mandate in deiner Kanzlei genau darunter fallen, klärst du am besten schriftlich mit DATEV.
Wie lässt sich der Umstieg von DATEV auf BMD oder RZL automatisieren?
Automatisieren lassen sich die Format-Konvertierung, das Kontenmapping und die Steuercode-Zuordnung als Vorschlag, die Dateiprüfung vor dem Import, der Abgleich von Summen und Salden sowie der Archivexport. Die Freigabe von Steuercodes und Importprofilen bleibt bei der Kanzlei, weil beides am einzelnen Mandanten hängt. Grundlage für jedes Mapping ist die Importbeschreibung des Zielherstellers.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Recherche und Entwurf liefen mit KI-Unterstützung, Preise und Zahlen wurden gegen die verlinkten Quellen geprüft (Stand Oktober 2026). Die Erfahrungswerte stammen aus meinen eigenen Abläufen. Der Artikel ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.
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